

Definition
| im Sprechfunkverkehr Anruf an alle oder mehrere Sprechfunkbetriebsstellen eines Sprechfunkverkehrsbereichs bzw. Sprechfunkkreises, so entspricht z. B. der Notruf eines in Not geratenen Atemschutzgeräteträgers einer formlosen und dringlichen Durchsage |
Erläuterung
Die Durchsage erfolgt mit dem eigenen Rufnamen / -zeichen und dem Sammelruf
„an alle ....“, an alle außer ....“ oder „an alle im Bereich ....“ oder mit einem festgelegten Sammelrufnamen / -zeichen, dem Wort “von” und dem eigenen Rufnamen / -zeichen.
Unter bestimmten Umständen, z. B. bei Notruf, sicheren Sprechfunkverbindungen und geübtem Sprechfunkverkehr lässt sich auf die Anrufantwort verzichten.