Definition
mögliche Abweichung von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften im Einsatz zur Rettung von Menschenleben, ohne auf die Absicherung der Personen, z. B. Atemschutzgeräteträger, zu verzichten. |
Erläuterung
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt als erfüllt, wenn ein Mindestmaß an Sicherheit die Gesundheit und die Aufgabenerfüllung sichern. Dazu zählen z.B. , dass die Atemschutzüberwachung gesichert ist und das Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung gesichert und überwacht wird.